Hinweisgebersystem

Herzlich Willkommen beim Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns.

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat für den Volkswagen Konzern höchste Priorität. Das gilt selbstverständlich auch für die Volkswagen Finanzdienstleistungen. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Schwere Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert. Hinweise an das Hinweisgebersystem können jederzeit und in jeder Sprache abgegeben werden.

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeitenden, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.  Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Schweren Regelverstoß eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und vertraulichen Prozess bearbeitet.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahme zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. 

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein VW FS Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?

Bitten wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Vertrag oder sonstigen Dienstleistungen der VW FS oder unserer Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten) an unseren Kundenservice:

Kundenservice und Kontakt | Volkswagen Bank (vwfs.de)

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier.

Hinweise abgeben - aber richtig!

Damit Ihr Hinweis, den Sie an das Aufklärungsbüro richten, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer?
  • Was?
  • Wann?
  • Wie?
  • Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, können Sie den Kontakt über die Ombudsleute nutzen.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Hinweise abgeben. Aber wo?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten Hinweise an den Volkswagen Konzern abzugeben - zu jeder Zeit, auf allen Kanälen und immer unter Wahrung der Anonymität.

Sie können Hinweise rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300*. Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300. * In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer. Länderspezifische Telefonnummern
Land Gebührenfreie Telefonnummer Lokale Telefonnummer
Brasilien 0800-5912743 021-23911381
Mexiko 001-800-4610242 0155-71000355
Slowakei 0800-002576 02-33325602
USA 833-6571574 908-2198092
Südafrika 0800-994983 021-1003533
Malaysia 1-800-819523 0154-600099
Argentinien 0800-6662992 011-52528632
Deutschland 0800 444 46300 05361-946300

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform des Zentralen Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie sich namentlich melden möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung an die Juristen des Aufklärungs-Office senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link auf zum geschützten Meldekanal des Volkswagen Konzerns.

Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das zentrale Aufklärungs-Office auch in alles Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Zentrales Aufklärungsbüro der Volkswagen AG

E-Mail:                   io@volkswagen.de

Postadresse:        Zentrales Aufklärungsbüro
                                 Postfach 1717
                                 38436 Wolfsburg (Innenstadt)   

Persönlich:           Zentrales Aufklärungsbüro
                                 Porschestraße 1
                                 38436 Wolfsburg (Innenstadt)   

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über io@volkswagen.de.   

 

Anlaufstelle Hinweisgebersystem der Volkswagen Financial Services AG

E-Mail:                    indication@vwfs.com

Telefon:                  +49-531-212-899785

Postadresse:         Anlaufstelle Hinweisgebersystem ED-ELC 
                                  Gifhorner Straße 57
                                  38112 Braunschweig

 

Anlaufstelle Hinweisgebersystem der Volkswagen Bank GmbH

E-Mail:                    investigation@vwfs.com

Telefon:                  +49-531-212-899786

Postadresse:         Anlaufstelle Hinweisgebersystem ED-ELC 
                                  Gifhorner Straße 57
                                  38112 Braunschweig

 

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Datenschutzerklärung für die Abgabe von Meldungen:

Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns

Sie können Hinweise rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300*. Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300. * In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer. Länderspezifische Telefonnummern
Land Gebührenfreie Telefonnummer Lokale Telefonnummer
Brasilien 0800-5912743 021-23911381
Mexiko 001-800-4610242 0155-71000355
Slowakei 0800-002576 02-33325602
USA 833-6571574 908-2198092
Südafrika 0800-994983 021-1003533
Malaysia 1-800-819523 0154-600099
Argentinien 0800-6662992 011-52528632
Deutschland 0800 444 46300 05361-946300

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform des Zentralen Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie sich namentlich melden möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung an die Juristen des Aufklärungs-Office senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum geschützten Meldekanal des Volkswagen Konzerns.

Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das zentrale Aufklärungs-Office auch in alles Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Zentrales Aufklärungsbüro der Volkswagen AG

E-Mail:                   io@volkswagen.de

Postadresse:        Zentrales Aufklärungsbüro
                                 Postfach 1717
                                 38436 Wolfsburg (Innenstadt)   

Persönlich:           Zentrales Aufklärungsbüro
                                 Porschestraße 1
                                 38436 Wolfsburg (Innenstadt)   

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über io@volkswagen.de.   

 

Anlaufstelle Hinweisgebersystem der Volkswagen Financial Services AG

E-Mail:                    indication@vwfs.com

Telefon:                  +49-531-212-899785

Postadresse:         Anlaufstelle Hinweisgebersystem ED-ELC 
                                  Gifhorner Straße 57
                                  38112 Braunschweig

 

Anlaufstelle Hinweisgebersystem der Volkswagen Bank GmbH

E-Mail:                    investigation@vwfs.com

Telefon:                  +49-531-212-899786

Postadresse:         Anlaufstelle Hinweisgebersystem ED-ELC 
                                  Gifhorner Straße 57
                                  38112 Braunschweig

 

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Datenschutzerklärung für die Abgabe von Meldungen:

Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns

Ombudsleute im Volkswagen Konzern

Der Volkswagen Konzern hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden. 

 

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/